Dr. Wilfried Kreisel - Arzt für Allgemeinmedizin
Kaufunger Straße 26, 34329 Nieste
Montag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 17:00–18:00 Uhr · Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Hausarztpraxis in Nieste (Landkreis Kassel). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Kaufunger Straße 26, 34329 Nieste
Montag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 17:00–18:00 Uhr · Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Sensensteinstraße 2, 34260 Kaufungen · 4 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Kasseler Straße 3a, 34355 Staufenberg (Landkreis Göttingen) · 4 km
Leipziger Straße 260, 34260 Kaufungen · 5 km
Fröbelstraße 1, 34298 Helsa · 6 km
Auf der Höhe 11, 34355 Staufenberg (Landkreis Göttingen) · 8 km · barrierefrei
Sommerbergstraße 14, 34123 Kassel · 8 km
Hann. Münden · 10 km
Professor-Eberlein-Straße 6, 34346 Hann. Münden · 10 km
Ihringshäuser Straße 56, 34125 Kassel · 11 km
Steinstraße 19, 34346 Hann. Münden · 11 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.