Medizinisches Versorgungszentrum
Adolfsreihe 2, 26548 Norderney
Hausarztpraxis in Norderney (Landkreis Aurich). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Adolfsreihe 2, 26548 Norderney
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Norden · 13 km · barrierefrei
Am Markt 64, 26506 Norden · 13 km
Osterstraße 18, 26506 Norden · 13 km · barrierefrei
Wiesenweg 4, 26524 Hage · 14 km
Hauptstraße 58, 26524 Hage · 15 km
Westdorf 204, 26579 Baltrum · 15 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 10:00–12:00 Uhr
Schulweg 13, 26553 Dornum · 20 km
Montag, Mittwoch, Freitag: 08:30–12:00 Uhr · Dienstag: 08:30–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Donnerstag: 08:30–12:00 Uhr und 17:00–19:00 Uhr · Samstag bis Sonntag: geschlossen
Hafenstraße 2, 26553 Dornum · 22 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:30–11:30 Uhr und 16:30–17:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:30–11:30 Uhr · Samstag bis Sonntag: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.