Hausärzte in Nußloch
Hausarztpraxis in Nußloch (Rhein-Neckar-Kreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
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In der Umgebung von Nußloch
Dr. Ulrike Pfisterer
Nußlocher Straße 4, 69181 Leimen · 3 km
Praxis Karina Fröhlich
Leimen · 3 km
Dr. Stefan Wagner
Leimen · 3 km
Hausärztliche Gemeinschaftspraxis
Haagstiegstraße 6, 69207 Sandhausen · 3 km
Montag bis Freitag: 09:00–12:00 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 14:00–17:30 Uhr
Dr. Arnika Liesenhoff (ehemals Korth)
Bahnhofstraße 26, 69207 Sandhausen · 3 km
Pitt Walter
Wiesloch · 3 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 17:00–19:00 Uhr · Dienstag: 09:00–12:00 Uhr und 15:15–17:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr
Süfling
Hauptstraße 110, 69207 Sandhausen · 3 km
Hausarztzentrum Wiesloch
Hesselgasse 44, 69168 Wiesloch · 3 km · barrierefrei
MVZ am Adenauer
Hauptstraße 110, 69168 Wiesloch · 3 km
Praxis Dr. Berthold Musselmann
Hauptstraße 120, 69168 Wiesloch · 3 km
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Häufige Fragen
Macht mein Hausarzt Hausbesuche?
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Wen rufe ich nachts oder am Wochenende an?
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Was ist ein Hausarztvertrag?
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.