Breitschwerdt/Singer
Schillerstraße 7, 75038 Oberderdingen · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–11:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–11:00 Uhr
Hausarztpraxis in Oberderdingen (Landkreis Karlsruhe). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Schillerstraße 7, 75038 Oberderdingen · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–11:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–11:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Am Roßlauf 5, 75015 Bretten · 8 km
Pforzheimer Straße 46, 75015 Bretten · 8 km · barrierefrei
Talbachstraße 55/1, 75015 Bretten · 8 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–11:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Montag, Dienstag: 14:30–17:30 Uhr · Donnerstag: 16:00–19:00 Uhr
Bruchsaler Straße 56, 75053 Gondelsheim · 10 km
Bruchsaler Straße 26, 75053 Gondelsheim · 10 km
Michelbacher Straße 63, 74374 Zaberfeld · 10 km
Eppingen · 11 km · barrierefrei
Heidolfstraße 9-11, 76646 Bruchsal · 11 km · barrierefrei
Heidolfstraße 9-11, 76646 Bruchsal · 11 km · barrierefrei
Hildastraße 13a, 76703 Kraichtal · 12 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.