Die Hausärzte Dr. Michael Günther
Oberwaldbehrunger Straße 20, 97656 Oberelsbach
Hausarztpraxis in Oberelsbach (Landkreis Rhön-Grabfeld). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Oberwaldbehrunger Straße 20, 97656 Oberelsbach
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Neustädtleser Straße 1, 97647 Nordheim vor der Rhön · 7 km
Nordheimer Straße 1, 97645 Ostheim vor der Rhön · 8 km · barrierefrei
Marktstraße 2, 97645 Ostheim vor der Rhön · 8 km
Bischof-Wagenhauber-Straße 2, 97650 Fladungen · 9 km
Herrngasse 2, 97653 Bischofsheim in der Rhön · 9 km
Montag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–17:00 Uhr · Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–20:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Dorfwiesenweg 20, 36115 Ehrenberg (Rhön) · 11 km · barrierefrei
Hauptstraße 60, 97638 Mellrichstadt · 13 km
Hauptstraße 40, 97638 Mellrichstadt · 13 km
Hauptstraße 29, 97638 Mellrichstadt · 13 km
Peter-Seifert-Straße 5, 36129 Gersfeld (Rhön) · 14 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 17:00–18:30 Uhr · Dienstag, Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 07:00–12:00 Uhr und 17:00–18:30 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.