Hausärztliche Gemeinschaftspraxis Oberzent
Mümlingtalstraße 11, 64760 Oberzent
Hausarztpraxis in Oberzent (Odenwaldkreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Mümlingtalstraße 11, 64760 Oberzent
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Gartenstraße 1, 69412 Eberbach · 9 km
Montag bis Dienstag: 07:30–18:00 Uhr · Mittwoch: 07:30–12:00 Uhr · Donnerstag: 07:30–18:00 Uhr · Freitag: 07:30–14:00 Uhr
Eberbach · 9 km
Albert-Schweitzer-Straße 10, Erbach (Odenwaldkreis) · 13 km
Montag bis Dienstag, Donnerstag: 19:00–22:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 14:00–22:00 Uhr · Samstag bis Sonntag, Feiertage: 08:00–22:00 Uhr
Hauptstraße 70, 69509 Mörlenbach · 14 km
Rimbach · 16 km
Montag bis Freitag: 08:30–11:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:30–11:00 Uhr und 17:00–19:00 Uhr
Wiesenweg 4, 64720 Michelstadt · 16 km
Montag bis Freitag: 08:00–16:00 Uhr
Bahnhofstraße 32, 64720 Michelstadt · 16 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Altenbacher Straße 2, 69259 Wilhelmsfeld · 16 km
Siedlungsstraße 62, 69517 Gorxheimertal · 16 km · barrierefrei
Hauptstraße 30, 69198 Schriesheim · 17 km
Montag bis Freitag: 08:00–11:00 Uhr · Dienstag, Freitag: 15:00–17:00 Uhr · Montag, Donnerstag: 16:30–19:00 Uhr
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.