MVZ Gensingen, Praxis Ockenheim
Bahnweg 12, 55437 Ockenheim · barrierefrei
Hausarztpraxis in Ockenheim (Landkreis Mainz-Bingen). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Bahnweg 12, 55437 Ockenheim · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Chauvignystraße 21, 65366 Geisenheim · 5 km
Montag: geschlossen · Dienstag: geschlossen · Mittwoch, Freitag: 14:00–20:00 Uhr · Donnerstag: geschlossen · Samstag bis Sonntag, Feiertage: 09:00–20:00 Uhr
Münster-Sarmsheim · 5 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Oestrich-Winkel · 6 km
Koblenzer Straße 5, 55411 Bingen am Rhein · 6 km
Bachweg 102, 65375 Oestrich-Winkel · 6 km · barrierefrei
Schlossstraße 1, 55411 Bingen am Rhein · 6 km
Weiler bei Bingen · 7 km
Marktplatz 3, 55270 Schwabenheim an der Selz · 9 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr · Montag, Freitag: 15:00–18:00 Uhr · Dienstag: 17:00–19:00 Uhr · Donnerstag: 14:30–17:00 Uhr
Am Schwabenheimer Weg 2, 55576 Sprendlingen · 9 km
Marktplatz 3a, 55270 Schwabenheim an der Selz · 9 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.