Dipl. Med. Bernd Oehlschlägel
Kaiserstraße 19, 58840 Plettenberg
Hausarztpraxen in Plettenberg (Märkischer Kreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Kaiserstraße 19, 58840 Plettenberg
Kaiserstraße 15, 58840 Plettenberg
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bamenohler Straße 248, 57413 Finnentrop · 8 km · barrierefrei
Bamenohler Straße 232, 57413 Finnentrop · 8 km · barrierefrei
Hauptstraße 20, 58802 Balve · 12 km · barrierefrei
Bogenstraße 20, 58802 Balve · 12 km
Am Drostenplatz 7, 58802 Balve · 12 km · barrierefrei
Kölner Straße 46, 57368 Lennestadt · 14 km
Kirchstraße 14, 58762 Altena · 16 km · barrierefrei
Bahnhofstraße 37, 58762 Altena · 17 km
Hundemstraße 49, 57368 Lennestadt · 19 km
Hauptstraße 126, 58675 Hemer · 19 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.