Hausarztzentrum Frankenwald
Am Rauhen Berg 4, 96332 Pressig · barrierefrei
Hausarztpraxis in Pressig (Landkreis Kronach). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Am Rauhen Berg 4, 96332 Pressig · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Schießhausstraße 7a, 96524 Gemeinde Föritztal · 6 km
Georgstraße 2, 96524 Gemeinde Föritztal · 8 km
Heubischer Ortsstraße 11, 96524 Gemeinde Föritztal · 12 km
Kronach · 12 km
Johann-Knoch-Gasse 18, 96317 Kronach · 12 km
Montag bis Freitag: 09:00–12:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 09:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr
Kronach · 12 km
Kronach · 12 km
Montag, Donnerstag: 08:00–11:00 Uhr und 17:00–18:00 Uhr · Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00–11:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Steinbach am Wald · 12 km
Mitwitz · 13 km
Heubischer Straße 2, 96465 Neustadt bei Coburg · 13 km · barrierefrei
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.