Praxis für Allgemeinmedizin Frau Linda Khan
Siedlung 7, 04519 Rackwitz
Hausarztpraxis in Rackwitz (Nordsachsen). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Siedlung 7, 04519 Rackwitz
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Stentzlerstraße 100, 04158 Leipzig · 4 km
Seehausener Straße 27F, 04158 Leipzig · 4 km · barrierefrei
Lindenthaler Hauptstraße 69, 04158 Leipzig · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–11:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 15:00–18:00 Uhr
Mockauer Straße 123, 04357 Leipzig · 7 km
Landsberger Straße 4, 04157 Leipzig · 7 km
Heinrich-Budde-Straße 1, 04157 Leipzig · 7 km
Georg-Schumann-Straße 290, 04159 Leipzig · 7 km
Cöthner Straße 50, 04155 Leipzig · 8 km
Delitzscher Straße 68, 04129 Leipzig · 8 km
Elsbethstraße 20, 04155 Leipzig · 8 km
Montag, Mittwoch: 08:00–11:30 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–11:30 Uhr
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.