Praxis Dr. Freund
Goldenstädter Straße 4, 19077 Rastow
Hausarztpraxis in Rastow (Ludwigslust-Parchim). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Goldenstädter Straße 4, 19077 Rastow
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Schweriner Straße 16a, 19077 Lübesse · 4 km
Ludwigslust · 15 km · barrierefrei
Montag, Donnerstag: 08:00–12:30 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Graf-Schack-Allee 20, 19053 Schwerin · 18 km · barrierefrei
Müllerstraße 15, 19053 Schwerin · 19 km
Montag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr · Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Schillerstraße 9, 19059 Schwerin · 20 km · barrierefrei
Zum Sperlingsfeld 1, 19067 Leezen · 23 km · barrierefrei
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.