Hausarztpraxis Niederstraße
Niederstraße 1b, 45663 Recklinghausen
Montag bis Donnerstag: 07:00–11:30 Uhr und 13:30–16:00 Uhr · Freitag: 07:00–11:30 Uhr
Hausarztpraxen in Recklinghausen (Kreis Recklinghausen). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Niederstraße 1b, 45663 Recklinghausen
Montag bis Donnerstag: 07:00–11:30 Uhr und 13:30–16:00 Uhr · Freitag: 07:00–11:30 Uhr
Holzmarkt 1, 45657 Recklinghausen
Ortlohstraße 82, 45663 Recklinghausen
Herzogswall 41, 45657 Recklinghausen · barrierefrei
Steinstraße 13, 45657 Recklinghausen
Hohenzollernstraße 7, 45659 Recklinghausen
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–17:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr
Kleine Geldstraße 4, 45657 Recklinghausen
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Mittwoch: 08:30–12:00 Uhr
Breite Straße 26, 45657 Recklinghausen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Recklinghausen
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.