Dr.med. André Stockhausen u. Paul Daniela
Zur Niedtalhalle 3-5, 66780 Rehlingen-Siersburg
Montag: 07:30–14:30 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 07:30–11:30 Uhr und 14:30–17:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 07:30–11:30 Uhr
Hausarztpraxis in Rehlingen-Siersburg (Landkreis Saarlouis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Zur Niedtalhalle 3-5, 66780 Rehlingen-Siersburg
Montag: 07:30–14:30 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 07:30–11:30 Uhr und 14:30–17:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 07:30–11:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Saarstraße 2, 66798 Wallerfangen · 7 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Hauptstraße 39, 66798 Wallerfangen · 7 km
Saarlouis · 8 km
Reimsbacher Straße 40-42, 66701 Beckingen · 12 km
Dorfstraße 13, Saarwellingen · 16 km
Dorfstraße 23, 66793 Saarwellingen · 16 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:30–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Wadgassen · 16 km
Wadgassen · 17 km
Wadgassen · 17 km
Wadgassen · 17 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.