Arztpraxis
Schillerstraße 8, 72587 Römerstein
Hausarztpraxis in Römerstein (Landkreis Reutlingen). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Schillerstraße 8, 72587 Römerstein
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Neuffener Straße 9, 72574 Bad Urach · 10 km
Bahnhofstraße 9, 72525 Münsingen · 10 km · barrierefrei
Bergstraße 7, 73349 Wiesensteig · 10 km
Obere Grabenstraße 18, 73235 Weilheim an der Teck · 13 km · barrierefrei
72639 Neuffen · 13 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–12:00 Uhr
Marktplatz 11, 72537 Mehrstetten · 14 km
Bahnhofstraße 11, 73235 Weilheim an der Teck · 14 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr · Montag, Donnerstag: 16:00–18:00 Uhr · Dienstag: 16:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–15:00 Uhr
Königstraße 4, 73344 Gruibingen · 14 km · barrierefrei
Montag: geschlossen · Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr · Mittwoch, Freitag, Samstag, Sonntag: geschlossen
Dettingen an der Erms · 14 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–11:45 Uhr und 15:00–17:45 Uhr · Mittwoch: 08:00–11:45 Uhr · Freitag: 08:00–11:45 Uhr und 13:00–15:45 Uhr
Kirchheimer Straße 142, 73265 Dettingen unter Teck · 15 km
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.