Gemeinschaftspraxis Kaesmacher
Bahnstraße 51, 41569 Rommerskirchen · barrierefrei
Hausarztpraxen in Rommerskirchen (Rhein-Kreis Neuss). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Bahnstraße 51, 41569 Rommerskirchen · barrierefrei
Frankenstraße 42, 41569 Rommerskirchen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bergheim · 7 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–11:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–11:00 Uhr
Bergheim · 7 km
Pulheim · 9 km
Am Bahndamm 2, 41516 Grevenbroich · 9 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Dienstag: 15:00–17:00 Uhr · Donnerstag: 15:00–18:00 Uhr
Blumachergasse 5a, 50259 Pulheim · 9 km
Hohe Straße 14, 50129 Bergheim · 9 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Montag: 14:00–16:00 Uhr · Donnerstag: 15:00–18:00 Uhr
Kölner Straße 39, 50181 Bedburg · 9 km
Kreuzstraße 55, 50259 Pulheim · 10 km
Neukirchener Straße 11, 41470 Neuss · 10 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 07:30–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 07:30–13:00 Uhr
Bedburg · 10 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.