Gemenschaftspraxis Scharbeutz
Hamburger Ring 1, 23683 Scharbeutz
Hausarztpraxen in Scharbeutz (Kreis Ostholstein). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Hamburger Ring 1, 23683 Scharbeutz
Ahrensböker Straße 7, 23684 Scharbeutz
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Eutiner Straße 64, 23689 Ratekau · 5 km
Eutiner Straße 14, 23689 Ratekau · 6 km
Erlenbruchstraße 3, 23669 Timmendorfer Strand · 6 km
Strandallee 94a, 23669 Timmendorfer Strand · 6 km · barrierefrei
Poststraße 34, 23669 Timmendorfer Strand · 6 km
Strandallee 97, 23669 Timmendorfer Strand · 6 km
Lindenstraße 2, 23623 Ahrensbök · 9 km
Montag bis Freitag: 08:00–11:30 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag: 15:00–18:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Poststraße 14a, 23623 Ahrensbök · 9 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Mittwoch: 09:00–12:00 Uhr · Montag, Donnerstag: 14:30–15:30 Uhr · Dienstag: 16:30–18:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Ratekau · 9 km
Montag bis Freitag: 09:30–12:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Waschgrabenallee 18, 23730 Neustadt in Holstein · 11 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.