Praxis Dr. Wahl
Brunhildestraße 69, 61389 Schmitten im Taunus
Hausarztpraxis in Schmitten im Taunus (Hochtaunuskreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Brunhildestraße 69, 61389 Schmitten im Taunus
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rudolf-Diesel-Straße 11, 61267 Neu-Anspach · 7 km
Fischbachstraße 3, 61440 Oberursel (Taunus) · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Montag, Donnerstag: 16:00–18:00 Uhr
Bahnhofstraße 15, 61273 Wehrheim · 10 km · barrierefrei
Friedrichstraße 69, 61476 Kronberg im Taunus · 10 km
Usingen · 10 km
Industriestraße 2, 61440 Oberursel (Taunus) · 10 km
Hohemarkstraße 27, 61440 Oberursel (Taunus) · 11 km
Weilburger Straße 48, 61250 Usingen · 11 km
Montag bis Dienstag, Donnerstag: 19:00–23:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 14:00–23:00 Uhr · Samstag bis Sonntag, Feiertage: 08:00–23:00 Uhr
Im Portugall 4, 61440 Oberursel (Taunus) · 11 km · barrierefrei
Montag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr · Dienstag: 08:00–13:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Holzweg 18, 61440 Oberursel (Taunus) · 12 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.