Dr. med. Hans-Joachim Bunke
Hanauer Straße 11a, 61137 Schöneck
Hausarztpraxen in Schöneck (Main-Kinzig-Kreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Hanauer Straße 11a, 61137 Schöneck
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Nidderau · 3 km
Montag bis Freitag: 08:00–11:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr
Straubelgasse 2, 61130 Nidderau · 4 km
Rathausstraße 35, 61184 Karben · 5 km
Montag: 08:00–13:00 Uhr · Dienstag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Nidderau · 5 km
Montag, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–11:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Karbener Weg 8, 61184 Karben · 6 km
Bruchköbel · 6 km
Bahnhofstraße 152, 63477 Maintal · 6 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr · Montag, Donnerstag: 15:00–17:30 Uhr · Feiertage: geschlossen
Auf der Warte 1, 61184 Karben · 6 km
Wilhelm-Busch-Ring 4, 63486 Bruchköbel · 6 km
Weitzesweg 4a, 61118 Bad Vilbel · 6 km · barrierefrei
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.