Hausarztpraxis Schönkirchen
Pahlblöken 2a, 24232 Schönkirchen
Hausarztpraxis in Schönkirchen (Kreis Plön). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Pahlblöken 2a, 24232 Schönkirchen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ivensring 27, 24149 Kiel · 2 km
Langer Rehm 11, 24149 Kiel · 2 km
Schönberger Straße 72-74, 24148 Kiel · 3 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–11:30 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–11:30 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Dorfplatz 10, 24222 Schwentinental · 3 km
Teichtor 21, 24226 Heikendorf · 4 km
Am Herrkamp 19, 24226 Heikendorf · 4 km · barrierefrei
Dorfstraße 11, 24226 Heikendorf · 4 km
Heikendorf · 5 km
Reichenberger Allee 2a, 24146 Kiel · 5 km
Rüsterstraße 33, 24146 Kiel · 5 km
Montag: 09:00–14:00 Uhr · Dienstag bis Freitag: 09:00–13:00 Uhr · Dienstag: 17:00–20:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.