Allgemeinmedizin
Mühlwiese 8, 98744 Schwarzatal
Hausarztpraxis in Schwarzatal (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Mühlwiese 8, 98744 Schwarzatal
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 16, 98666 Masserberg · 14 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 13:00–18:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Bähringstraße 7a, 07422 Bad Blankenburg · 14 km · barrierefrei
Hohlweg 15, 98693 Ilmenau · 14 km
Langewiesener Landstraße 15, 98693 Ilmenau · 15 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Tettau · 16 km
Talstraße 30, 98666 Masserberg · 17 km
Knochstraße 17, 07318 Saalfeld/Saale · 18 km · barrierefrei
Saalfeld/Saale · 18 km
Gartenstraße 39, 98693 Ilmenau · 18 km
Krankenhausstraße 26, 98693 Ilmenau · 18 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.