Dr. med. Eddy Yamile Ruiz Gonzales
Bahnhofstraße 10, 74743 Seckach
Hausarztpraxis in Seckach (Neckar-Odenwald-Kreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Bahnhofstraße 10, 74743 Seckach
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Waldblick 3, 74722 Buchen (Odenwald) · 4 km · barrierefrei
Montag: 08:30–11:00 Uhr · Dienstag: 16:30–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:30–11:00 Uhr · Donnerstag: 16:30–19:00 Uhr · Freitag: 08:30–11:00 Uhr
Schefflenz · 6 km
Osterburken · 6 km
Untere Austraße 26, 74740 Adelsheim · 6 km
Kellereistraße 12, 74706 Osterburken · 6 km
Brucknerstraße 13, 74722 Buchen (Odenwald) · 9 km
Wilhelmstraße 23, 74722 Buchen (Odenwald) · 9 km · barrierefrei
Vorstadt 18, 74749 Rosenberg · 10 km
Hauptstraße 64, Billigheim · 13 km
Im Haag 14, 74219 Möckmühl · 13 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.