Hausarztpraxis Dr. med. Christine Günther
Am Markt 3, 99759 Sollstedt
Hausarztpraxis in Sollstedt (Landkreis Nordhausen). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Am Markt 3, 99759 Sollstedt
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Halle-Kasseler-Straße 113, 99752 Bleicherode · 4 km
Am Ohmberg · 8 km
Nordhäuser Straße 2, 37339 Leinefelde-Worbis · 12 km · barrierefrei
Montag, Donnerstag: 09:30–12:00 Uhr und 15:30–18:00 Uhr · Dienstag bis Freitag: 09:30–12:00 Uhr
Duderstädter Allee 31, 37339 Leinefelde-Worbis · 13 km
Backsüber 4, 99752 Bleicherode · 14 km
Leinefelde-Worbis · 15 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr
Leinefelde-Worbis · 15 km
Ulmenweg 5, 37327 Leinefelde-Worbis · 15 km
Südstraße 6, 37327 Leinefelde-Worbis · 16 km
Wertherstraße 68, 99735 Werther · 16 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.