Sanitätsversorgungszentrum (SanVersZ) Stadum
Am Tannenberg 1, 25917 Stadum
Montag bis Freitag: 07:00–11:00 Uhr
Hausarztpraxis in Stadum (Kreis Nordfriesland). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Am Tannenberg 1, 25917 Stadum
Montag bis Freitag: 07:00–11:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Büllsbüller Chaussee 7, 25917 Leck · 5 km
Leck · 5 km
Hauptstraße 35, 24980 Schafflund · 10 km
Erlenweg 1, 24980 Schafflund · 10 km
Montag, Mittwoch: 08:00–11:30 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–11:30 Uhr und 15:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–11:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Gerichtstraße 30, 25821 Bredstedt · 14 km
Dorfstraße 5b, 24969 Großenwiehe · 14 km · barrierefrei
Poststraße 2, 24997 Wanderup · 20 km
Flensburg · 24 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.