Medic-Center Stein Mitte
Hauptstraße 54, 90547 Stein
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr · Montag: 16:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Hausarztpraxis in Stein (Landkreis Fürth). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Hauptstraße 54, 90547 Stein
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr · Montag: 16:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bahnhofstraße 55, 90522 Oberasbach · 2 km
Montag: 08:30–11:30 Uhr · Dienstag: 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch bis Freitag: 08:30–11:30 Uhr
Gebersdorfer Straße 200, Nürnberg · 3 km
Reichelsdorfer Hauptstraße 123, 90453 Nürnberg · 3 km
Volckamerplatz 2, 90441 Nürnberg · 4 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:30–12:30 Uhr und 14:00–17:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:30–12:30 Uhr
Raupenschlag 13, 90469 Nürnberg · 5 km
Wolkersdorfer Hauptstraße 70, 91126 Schwabach · 5 km
Nürnberger Straße 13, 90513 Zirndorf · 5 km
Jakob-Wassermann-Straße 1, 90763 Fürth (Bayern) · 6 km
Gostenhofer Schulgasse 23, 90443 Nürnberg · 6 km
Fürther Straße 17a, 90429 Nürnberg · 6 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.