MUDr Maria Banasova/Dr.med. Joachim Ruppin
Am Hag 33, 97529 Sulzheim
Hausarztpraxis in Sulzheim (Landkreis Schweinfurt). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Am Hag 33, 97529 Sulzheim
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Schweinfurter Straße 31, 97525 Schwebheim · 9 km
Bahnhofstraße 3c, Gochsheim · 9 km
Montag bis Dienstag: 09:00–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Donnerstag: 09:00–12:00 Uhr und 15:00–19:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 09:00–13:00 Uhr
Gartenstraße 5, 97526 Sennfeld · 11 km
Sennfeld · 11 km
Schmiedgasse 3, 97506 Grafenrheinfeld · 12 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–18:00 Uhr · Freitag: 07:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Hauptstraße 95, 97493 Bergrheinfeld · 13 km
Schweinfurter Straße 1, 97493 Bergrheinfeld · 13 km
Schweinfurt · 14 km
Hauptstraße 88, 97437 Haßfurt · 15 km · barrierefrei
Brückenstraße 14, 97437 Haßfurt · 15 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.