Praxis Torsten Hesemeyer - Facharzt für Allgemeinmedizin
Ahornweg 11, 26903 Surwold
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Hausarztpraxis in Surwold (Landkreis Emsland). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Ahornweg 11, 26903 Surwold
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Johann-Bunte-Straße 18, Papenburg · 7 km
Zum Osteresch 3, 26901 Lorup · 11 km · barrierefrei
Papenburg · 12 km · barrierefrei
Montag, Donnerstag: 07:30–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Dienstag: 07:30–12:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 07:30–12:00 Uhr
Schulstraße 8, 26683 Saterland - Seelterlound · 17 km
Montag: 08:30–12:00 Uhr und 16:30–19:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:30–12:00 Uhr und 16:30–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:30–12:00 Uhr · Samstag bis Sonntag: geschlossen
Marktstraße 6, 26683 Saterland - Seelterlound · 17 km
Montag, Dienstag: 09:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 09:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 09:00–12:00 Uhr und 16:00–19:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Rudolf-Eucken-Straße 33, 26817 Rhauderfehn · 18 km
Hahnstraße 34, 26842 Ostrhauderfehn · 18 km
Bahnhofstraße 5, 26810 Westoverledingen · 20 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.