Dr. E. Elbern
Hans-Willy-Mertens-Straße 20c, 53842 Troisdorf
Hausarztpraxen in Troisdorf (Rhein-Sieg-Kreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Hans-Willy-Mertens-Straße 20c, 53842 Troisdorf
Bergstraße 6-8, 53844 Troisdorf
Hauptstraße 112, 53842 Troisdorf
Freiheitsstraße 57, 53842 Troisdorf
Sieglarer Straße 6, 53840 Troisdorf
Sieglarer Straße 96, 53842 Troisdorf
Montag bis Donnerstag: 07:30–11:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 07:30–11:00 Uhr
barrierefrei
Montag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–19:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Poststraße 111-113, 53840 Troisdorf · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr
barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–17:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 13:30–16:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Troisdorf
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.