Hausarztzentrum Uhingen
Stuttgarter Straße 9, 73066 Uhingen
Hausarztpraxis in Uhingen (Landkreis Göppingen). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Stuttgarter Straße 9, 73066 Uhingen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hintere Mühlstraße 2, 73035 Göppingen · 2 km
Stiftstraße 10, 73035 Göppingen · 2 km
Pfarrberg 3, 73117 Wangen · 3 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–11:00 Uhr · Montag, Dienstag: 15:00–18:00 Uhr · Donnerstag: 16:00–19:00 Uhr
Vorderer Berg 10, 73035 Göppingen · 4 km · barrierefrei
Montag: 07:30–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr · Dienstag: 07:30–12:00 Uhr und 15:30–19:00 Uhr · Mittwoch: 07:30–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Donnerstag: 07:00–12:00 Uhr · Freitag: 07:30–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr
Bahnhofstraße 12, 73061 Ebersbach an der Fils · 4 km · barrierefrei
Hauptstraße 34, 73110 Hattenhofen · 4 km
Hauptstraße 1, 73061 Ebersbach an der Fils · 4 km
Montag bis Freitag: 08:00–11:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr
Blumenstraße 10, 73061 Ebersbach an der Fils · 5 km
Rechberghausen · 5 km
Kloster 5, 73099 Adelberg · 6 km
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.