Andre Picard
Kelterplatz 1
Hausarztpraxis in Untereisesheim (Landkreis Heilbronn). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Hauptstraße 36, 74172 Neckarsulm · 1 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Marktplatz 1, 74172 Neckarsulm · 3 km
Heidelberger Straße 18, 74172 Neckarsulm · 3 km
Montag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–17:30 Uhr · Dienstag, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–16:00 Uhr
Lautenbacher Straße 8, 74172 Neckarsulm · 4 km
Bonfelder Straße 1, 74078 Heilbronn · 5 km
Schillerberg 10, 74078 Heilbronn · 5 km · barrierefrei
Montag: 08:30–11:30 Uhr und 13:00–19:30 Uhr · Dienstag: 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:30–11:30 Uhr und 13:00–16:30 Uhr · Donnerstag: 08:30–11:30 Uhr · Freitag: 08:30–11:30 Uhr und 13:00–16:30 Uhr · Feiertage: geschlossen
Gundelsheimer Straße 25, 74906 Bad Rappenau · 7 km
Dr.-Münz-Straße 5, 74906 Bad Rappenau · 7 km
Schillerstraße 47, 74906 Bad Rappenau · 7 km
Heilbronn · 8 km
Montag: 08:30–12:30 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Dienstag: 08:30–11:30 Uhr und 16:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:30–11:30 Uhr · Donnerstag: 08:30–14:00 Uhr · Freitag: 08:30–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.