Clarissa Burrlein
Hauptstraße 42
Hausarztpraxis in Vorra (Landkreis Nürnberger Land). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Hauptstraße 42
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Höflaser Straße 3 a, 91235 Hartenstein (Landkreis Nürnberger Land) · 4 km · barrierefrei
Montag, Dienstag: 08:00–11:30 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–11:30 Uhr · Donnerstag: 08:00–11:30 Uhr und 17:00–19:00 Uhr
Hauptstraße 23, 91241 Kirchensittenbach · 5 km
Montag bis Freitag: 09:00–12:00 Uhr · Montag: 15:30–17:30 Uhr · Donnerstag: 16:45–18:45 Uhr · Feiertage: geschlossen
Happurger Straße 15, 91224 Pommelsbrunn · 6 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:00–17:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 07:00–13:00 Uhr
Bahnhofstraße 2, 91235 Velden (Landkreis Nürnberger Land) · 6 km
Montag: 08:00–11:30 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Dienstag: 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–11:30 Uhr · Donnerstag: 08:30–11:30 Uhr und 17:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–11:30 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Steingasse 3, 91217 Hersbruck · 7 km
Poststraße 3, 91217 Hersbruck · 7 km
Rudolf-Wetzer-Straße 6, 91217 Hersbruck · 7 km
Pommelsbrunn · 8 km
Wildenhofstraße 7, 92259 Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg · 10 km
Auweg 2, 91220 Schnaittach · 11 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.