Praxis Wain
Kirchstraße 19, 88489 Wain
Hausarztpraxis in Wain (Landkreis Biberach). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Kirchstraße 19, 88489 Wain
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Dietenheim · 4 km
Illertissen · 7 km
Herrenweiher 13, Dietenheim · 7 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Dienstag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Samstag bis Sonntag, Feiertage: geschlossen
Hauptstraße 17, 89257 Illertissen · 7 km · barrierefrei
Fritz-Leitz-Weg 28, 88483 Burgrieden · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag: 16:00–18:00 Uhr
Rathausplatz 4, Burgrieden · 8 km · barrierefrei
Pfarrer-Braig-Straße 10, Illerrieden · 9 km · barrierefrei
Montag: 07:45–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 07:45–12:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Samstag bis Sonntag: geschlossen
Kapellenstraße 9, 88471 Laupheim · 11 km
Ahornweg 9, 88453 Erolzheim · 11 km
Montag: 09:00–11:30 Uhr und 14:00–16:00 Uhr · Dienstag: 09:00–11:30 Uhr und 14:00–17:00 Uhr · Donnerstag: 09:00–11:30 Uhr und 16:00–20:00 Uhr · Freitag: 09:00–13:00 Uhr
Kirchweg 14, Dettingen an der Iller · 12 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.