Dr. Bettina Effert und Dr. Kerstin Schleßing
Kolpingstraße 12, 56588 Waldbreitbach · barrierefrei
Hausarztpraxis in Waldbreitbach (Landkreis Neuwied). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Kolpingstraße 12, 56588 Waldbreitbach · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Brückenstraße, 53547 Roßbach (Wied) · 3 km
Kolpingstraße 8, 53562 Sankt Katharinen · 7 km
Birkenstraße 6, 56587 Straßenhaus · 7 km
Friedrich-Ebert-Straße 3, Rengsdorf · 8 km · barrierefrei
Im Vogelsang 3, 53560 Vettelschoß · 9 km
In der Pfuhlwiese 12, 56593 Horhausen (Westerwald) · 9 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–15:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr
Zehnerstraße 30, 53498 Bad Breisig · 10 km
Montag: 09:00–11:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Dienstag: 09:00–11:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 09:00–11:00 Uhr · Donnerstag: 09:00–12:00 Uhr · Freitag: 09:00–13:00 Uhr
Lützinger Straße 1, 56656 Brohl-Lützing · 10 km · barrierefrei
Linz am Rhein · 10 km
Linz am Rhein · 10 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.