Dr. med. Leonhard Bürger
Bahnhofstraße 10, 94065 Waldkirchen
Hausarztpraxis in Waldkirchen (Landkreis Freyung-Grafenau). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Bahnhofstraße 10, 94065 Waldkirchen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Waldkirchener Straße 6, 94078 Freyung · 10 km
Säumerweg 5, 94146 Hinterschmiding · 10 km
Montag bis Freitag: 09:00–17:00 Uhr
Scheibenweg 10, Hinterschmiding · 11 km
Dorfstraße 19, 94160 Ringelai · 13 km
Breittrümmerstraße 10, 94545 Hohenau · 16 km
Alte Straße 69, 94034 Passau · 18 km
Prinz-Eugen-Straße 3, 94034 Passau · 18 km · barrierefrei
Steinweg 6a, 94032 Passau · 20 km
Kapuzinerstraße 2a, 94032 Passau · 20 km · barrierefrei
Passau · 20 km
Montag: 08:00–15:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr
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Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Waldkirchen
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.