Hausärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. Soimosan
Bahnhofsstraße 441, 95485 Warmensteinach
Hausarztpraxis in Warmensteinach (Landkreis Bayreuth). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Bahnhofsstraße 441, 95485 Warmensteinach
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rangenweg 7, 95493 Bischofsgrün · 6 km
Birkenstraße 15, 95466 Weidenberg · 7 km
Zehntweg 1, 95697 Nagel · 10 km
Zehntweg 1, 95697 Nagel · 10 km
Künßbergweg 2, 95463 Bindlach · 12 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 16:30–19:00 Uhr · Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:30–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:30–18:30 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr
Hirschbergleinstraße 27, 95448 Bayreuth · 12 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Bahnhofstraße 5, 95463 Bindlach · 12 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–19:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Hauptstraße 7, 95709 Tröstau · 12 km
Marktplatz 25, 95509 Marktschorgast · 14 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Mittwoch: 13:00–18:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Königsallee 45 a, 95448 Bayreuth · 14 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.