Internistische Hausarztpraxis Dr. Hans-Ulrich Käßner
Mierendorffstraße 29, 69469 Weinheim
Montag bis Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Samstag bis Sonntag, Feiertage: geschlossen
Hausarztpraxen in Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Mierendorffstraße 29, 69469 Weinheim
Montag bis Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Samstag bis Sonntag, Feiertage: geschlossen
Röntgenstraße 1, 69469 Weinheim · barrierefrei
Großsachsener Straße 17, 69469 Weinheim · barrierefrei
Montag, Donnerstag: 09:00–11:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:30–12:00 Uhr
Lärchenweg 11, 69469 Weinheim
Königsberger Straße 18-22, 69469 Weinheim
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 15:00–18:15 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Leberstraße 32, 69469 Weinheim
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr · Montag, Donnerstag: 15:00–18:00 Uhr · Dienstag: 15:00–19:00 Uhr · Freitag: 15:00–17:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Weinheim
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.