Praxis Dr. T. & M. Müller
Bürgermeister-Kraus-Straße 8, 96260 Weismain
Hausarztpraxis in Weismain (Landkreis Lichtenfels). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Bürgermeister-Kraus-Straße 8, 96260 Weismain
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Südstraße 3, 95336 Mainleus · 10 km · barrierefrei
Holzstraße 9, 95336 Mainleus · 11 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Dienstag bis Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–19:00 Uhr
Kulmbach · 15 km
Kulmbach · 15 km
Kulmbach · 16 km
Kronacher Straße 1, 95326 Kulmbach · 16 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Montag, Donnerstag: 16:00–18:00 Uhr · Feiertage: geschlossen · Dienstag: 16:00–17:00 Uhr
Bamberger Straße 35, 96231 Bad Staffelstein · 17 km
Unterzettlitzer Straße 31, 96231 Bad Staffelstein · 18 km
Angerstraße 61, 96231 Bad Staffelstein · 18 km
Kronach · 18 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.