Dr. Rödelbronn
Bahnhofstraße 1, 35083 Wetter (Hessen)
Hausarztpraxen in Wetter (Hessen) (Landkreis Marburg-Biedenkopf). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Bahnhofstraße 1, 35083 Wetter (Hessen)
Bahnhofstraße 3, 35083 Wetter (Hessen) · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Am Scheid 4, 35117 Münchhausen · 6 km
Battenberger Straße 10a, 35117 Münchhausen · 7 km
Schulstraße 3, 35099 Burgwald · 9 km · barrierefrei
Emil-von-Behring-Straße 46, 35041 Marburg · 10 km
Montag bis Dienstag, Donnerstag: 07:30–19:00 Uhr · Freitag, Mittwoch: 07:30–14:00 Uhr
Schützenstraße 29, 35039 Marburg · 10 km
Bahnhofstraße 18, 35037 Marburg · 10 km
Uferstraße 2, 35037 Marburg · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Montag, Donnerstag: 15:30–18:00 Uhr · Dienstag: 14:30–17:00 Uhr
Baldingerstraße 1, 35043 Marburg · 11 km
Montag bis Donnerstag: 19:00–00:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 14:00–00:00 Uhr · Samstag: 08:00–00:00 Uhr · Sonntag: 08:00–24:00 Uhr · Feiertage: 08:00–00:00 Uhr
Ockershäuser Straße 86, 35037 Marburg · 12 km
Marburg · 12 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.