Stefan Hagemann
Kirchweg 1, 36208 Wildeck · barrierefrei
Hausarztpraxis in Wildeck (Landkreis Hersfeld-Rotenburg). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Kirchweg 1, 36208 Wildeck · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Wilhelmstraße 69, 99834 Gerstungen · 3 km
Jacob-Töpfer-Straße 7, 99837 Werra-Suhl-Tal · 3 km
Zum Gericht 3, 99837 Werra-Suhl-Tal · 4 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr · Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 16:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Berkaer Straße 3, 99837 Werra-Suhl-Tal · 4 km
Lindigstraße 10, 36266 Heringen (Werra) · 7 km
Salzunger Straße 31, 99837 Werra-Suhl-Tal · 8 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr · Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 16:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Hattorfer Straße 1, 36269 Philippsthal (Werra) · 13 km
Bahnhofstraße 32, 99834 Gerstungen · 13 km
Aueweg 35, 36217 Ronshausen · 13 km
Montag, Dienstag: 07:30–12:30 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 07:30–12:30 Uhr · Donnerstag: 07:30–12:30 Uhr und 16:00–19:30 Uhr · Freitag: 07:30–13:00 Uhr
Heidelbergstraße 3, 37293 Herleshausen · 13 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.