Hausärzte in Wittenberge
Hausarztpraxis in Wittenberge (Prignitz). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
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In der Umgebung von Wittenberge
Hausarztzentrum Temmler
Am Bahndamm 4a, 19309 Lenzen (Elbe) · 21 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:00–12:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 07:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr
Hausarztpraxis Schröter
Kirchstraße 28, 39606 Osterburg (Altmark) · 23 km
Hausarztpraxis Dobberkau
Kirchstraße 28, 39606 Osterburg (Altmark) · 23 km
Praxis Furdui
Breite Straße 26, 39606 Osterburg (Altmark) · 24 km
Hausarztpraxis Hoppe & Kissener
August-Bebel-Straße 25, 39606 Osterburg (Altmark) · 24 km
Dr. med Conrad Staeck
Pröttliner Hauptstraße 25, 19357 Karstädt · 25 km
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Häufige Fragen
Macht mein Hausarzt Hausbesuche?
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Wen rufe ich nachts oder am Wochenende an?
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Was ist ein Hausarztvertrag?
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.