Betreutes Wohnen, Haubenwasen
Haubenwasenhof 1, 73553 Alfdorf
Pflegeheime in Alfdorf (Rems-Murr-Kreis). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Haubenwasenhof 1, 73553 Alfdorf
Haubenwasenhof 2, 73553 Alfdorf · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Am Haldenberg 10, 73547 Lorch (Ostalbkreis) · 5 km · barrierefrei
Klosterstraße 2, 73547 Lorch (Ostalbkreis) · 5 km
Schorndorfer Straße 88, 73642 Welzheim · 5 km · barrierefrei
Haselbacher Weg 1, 73527 Schwäbisch Gmünd · 6 km
Kolomanstraße 49, 73527 Schwäbisch Gmünd · 7 km
Untere Gasse 1, 73565 Spraitbach · 7 km
Willy-Schenk-Straße 17, 73527 Schwäbisch Gmünd · 7 km
Franz-Konrad-Straße 63, 73527 Schwäbisch Gmünd · 8 km
Forststraße 9, 73557 Mutlangen · 9 km
Forststraße 11, 73557 Mutlangen · 9 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.