Seniorendomizil Heel
Sauerbornstraße 16-18, 63619 Bad Orb
Pflegeheime in Bad Orb (Main-Kinzig-Kreis). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Sauerbornstraße 16-18, 63619 Bad Orb
Frankfurter Straße 4, 63619 Bad Orb · barrierefrei
Frankfurter Straße 1, 63619 Bad Orb
Frankfurter Straße 1a, 63619 Bad Orb
Frankfurter Straße 1a, 63619 Bad Orb
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Wächtersbach · 5 km
Nepomukweg 1, 63599 Biebergemünd · 5 km · barrierefrei
Frowin-von-Hutten-Straße 25, 63628 Bad Soden-Salmünster · 7 km · barrierefrei
Jossgrund · 11 km
Holzgasse 23, 63571 Gelnhausen · 11 km
Büdinger Weg 20, 63607 Wächtersbach · 12 km
Franklinstraße 7, 63571 Gelnhausen · 12 km · barrierefrei
Viehhof 3, 36396 Steinau an der Straße · 13 km
Sachsenstraße 38, 36396 Steinau an der Straße · 14 km · barrierefrei
Sportplatzweg 2-4, 36396 Steinau an der Straße · 15 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Bad Orb
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.