Pflegeheime in Baiersdorf
Pflegeheim in Baiersdorf (Landkreis Erlangen-Höchstadt). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
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In der Umgebung von Baiersdorf
Malteserstift St. Elisabeth
Rudelsweiherstraße, 91054 Erlangen · 5 km · barrierefrei
Marienhospital
Spardorfer Straße 32, 91054 Erlangen · 6 km
Pflegezentrum Venzone Stiftung
Lange Zeile 75, 91054 Erlangen · 6 km · barrierefrei
Pflegezentrum Jahnpark
Henri-Dunant-Straße 6, 91301 Forchheim · 6 km · barrierefrei
BRK-Seniorenzentrum am Königsbad
Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 8, 91301 Forchheim · 6 km · barrierefrei
Seniorenzentrum Johann Hinrich Wichern
Zweibrückenstraße 36, 91301 Forchheim · 7 km · barrierefrei
Seniorenresidenz Am Erlenfeld
Erlenfeld 1, 91056 Erlangen · 7 km
Seniorenresidenz am Erlenfeld
Erlenfeld 1, 91056 Erlangen · 7 km
Parkwohnanlage für Senioren
Erlanger Straße 53, 91080 Uttenreuth · 7 km
Seniorenwohnzentrum am Röthelheimpark
Erlangen · 7 km · barrierefrei
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Häufige Fragen
Wie finde ich schnell einen freien Heimplatz?
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Was zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim?
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Was ist Kurzzeitpflege?
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.