Betreuungszentrum "Altes Rathaus"
Kalkarer Straße 17, 47551 Bedburg-Hau
Pflegeheime in Bedburg-Hau (Kreis Kleve). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Kalkarer Straße 17, 47551 Bedburg-Hau
Kalkarer Straße 75, 47551 Bedburg-Hau
Kloster 1, 47551 Bedburg-Hau
Kloster 5, 47551 Bedburg-Hau
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Horster Weg 3, 47546 Kalkar · 5 km
Emmericher Straße 20, 47546 Kalkar · 5 km
Ferdinandstraße 26, 47533 Kleve · 5 km
Dorfstraße 11, 47546 Kalkar · 5 km
Emmericher Straße 159, 47533 Kleve · 5 km
Van-den-Bergh-Straße 15, 47533 Kleve · 6 km
Kleve · 6 km · barrierefrei
Hagsche Straße 83, 47533 Kleve · 6 km
Grabenstraße 86, 47546 Kalkar · 6 km
Spyckstraße 66, 47533 Kleve · 6 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.