Haus Eifelblick
Kornmarkt 16, 54636 Biersdorf am See
Pflegeheim in Biersdorf am See (Eifelkreis Bitburg-Prüm). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Kornmarkt 16, 54636 Biersdorf am See
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Kölner Straße 37, 54634 Bitburg · 7 km
Eifelstraße 15, 54634 Bitburg · 7 km · barrierefrei
Maximinstraße 8a, 54646 Bettingen · 9 km · barrierefrei
Trierer Straße 12-14, 54649 Waxweiler · 10 km
Plascheider Weg 27, 54673 Neuerburg · 12 km
Teichstraße 3, 54614 Schönecken · 16 km
Weinstraße 11, 54662 Speicher · 16 km · barrierefrei
Gaytalstraße 26 A, 54675 Körperich · 17 km
Birresborner Straße, Mürlenbach · 19 km · barrierefrei
Auf Omesen 8, 54666 Irrel · 19 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.