Pflegezentrum Hammermühle
Kissinger Straße 10, 97653 Bischofsheim in der Rhön · barrierefrei
Pflegeheim in Bischofsheim in der Rhön (Landkreis Rhön-Grabfeld). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Kissinger Straße 10, 97653 Bischofsheim in der Rhön · barrierefrei
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Schloßstraße 16, 36129 Gersfeld (Rhön) · 8 km
Rhönweg 7, 97647 Hausen (Landkreis Rhön-Grabfeld) · 13 km
Riedenberg · 13 km
Strenge Tür 38, 97705 Burkardroth · 14 km
Nachtigallenweg 2, 97708 Bad Bocklet · 15 km
Erlöserschwestern-Straße 7, 97708 Bad Bocklet · 15 km
Kleinfeldlein 1, 97708 Bad Bocklet · 15 km
Breiter Rasen 8, 97647 Nordheim vor der Rhön · 16 km
Hedwig-Fichtel-Straße 8, 97616 Bad Neustadt an der Saale · 16 km
Hinter den Gärten 5, 97702 Münnerstadt · 17 km · barrierefrei
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.