Haus am Bredberg Senioren- und Pflegeheim
Am Bredberg 2 · barrierefrei
Pflegeheime in Bissendorf (Landkreis Osnabrück). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Am Bredberg 2 · barrierefrei
Friedensweg 26, 49143 Bissendorf · barrierefrei
Friedensweg, 49143 Bissendorf
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Mittelfeld 7, 49086 Osnabrück · 5 km
Astruper Weg 51, 49191 Belm · 7 km
Osnabrück · 9 km · barrierefrei
Iburger Straße 175, 49082 Osnabrück · 9 km · barrierefrei
Johannisstraße 39-40, 49074 Osnabrück · 10 km
Knollstraße 132, 49088 Osnabrück · 10 km · barrierefrei
Möserstraße 10G, 49074 Osnabrück · 10 km · barrierefrei
Veilchenstraße 22, 49088 Osnabrück · 11 km
Natruper Straße 14a, 49076 Osnabrück · 11 km
Rehmstraße 79-83, 49080 Osnabrück · 11 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.