Seniorenzentrum „Erhard Wermter“
Schwanheider Straße 18, 19258 Boizenburg/Elbe · barrierefrei
Pflegeheim in Boizenburg/Elbe (Ludwigslust-Parchim). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Schwanheider Straße 18, 19258 Boizenburg/Elbe · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Barförder Straße 1, 21354 Bleckede · 6 km
Breetzer Straße 1, 21354 Bleckede · 10 km
Berliner Straße 85, 21481 Lauenburg/Elbe · 11 km
Waldtwiete 18, 21354 Bleckede · 14 km
Möllner Straße 28, 21514 Büchen · 14 km · barrierefrei
Köstorfer Berg 8, 21354 Bleckede · 16 km
Geesthacht · 20 km · barrierefrei
Am Lehrgut 1, 21365 Adendorf · 21 km
Berliner Straße 6, 21493 Schwarzenbek · 22 km
Hamburger Straße 2, 21493 Schwarzenbek · 22 km
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Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Boizenburg/Elbe
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.