DOREAFAMILIE Bückeburg
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Pflegeheime in Bückeburg (Landkreis Schaumburg). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
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Bornbrink 6, 31675 Bückeburg
Lulu-von-Strauß-und-Torney-Straße 17, 31675 Bückeburg
Lulu-von-Strauß-und-Torney-Straße 16, 31675 Bückeburg
Scheier Straße 13, 31675 Bückeburg
Birkenallee 5, 31675 Bückeburg
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Herminenstraße 4, 31707 Bad Eilsen · 4 km
Fürst-Adolf-Straße 13, 31707 Bad Eilsen · 4 km
Fürst-Adolf-Straße 6-10, 31707 Bad Eilsen · 4 km
Obernkirchener Straße 34, 31707 Ahnsen · 4 km
Bückeburger Straße 6a, 31707 Bad Eilsen · 4 km · barrierefrei
Bad Eilsen · 4 km
Bad Eilsen · 4 km
Bahnhofstraße 12, Bad Eilsen · 4 km
Bergamtstraße 10, 31683 Obernkirchen · 6 km
An der Stiftsmauer 5, 31683 Obernkirchen · 6 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.