Pflege mit Herz und Zeit Büsingen
Junkerstraße 68, 78266 Büsingen am Hochrhein
Pflegeheim in Büsingen am Hochrhein (Landkreis Konstanz). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Junkerstraße 68, 78266 Büsingen am Hochrhein
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Virchowstraße 6a, 78224 Singen (Hohentwiel) · 12 km · barrierefrei
Gänseweide 3, 78239 Rielasingen-Worblingen · 12 km
Schaffhauser Straße 9, 78224 Singen (Hohentwiel) · 13 km
Anton-Bruckner-Straße 41, 78224 Singen (Hohentwiel) · 13 km
Dr.-Augele-Straße 2, 78250 Tengen · 14 km
Singen (Hohentwiel) · 14 km · barrierefrei
Masurenstraße 36, 78224 Singen (Hohentwiel) · 14 km
Freiburger Straße 1, 78224 Singen (Hohentwiel) · 14 km · barrierefrei
Freiburger Straße 3-9, 78224 Singen (Hohentwiel) · 14 km
Außer-Ort-Straße 8a, 78234 Engen · 18 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.