Haus der Generationen
Klosterhof 2, 38678 Clausthal-Zellerfeld
Pflegeheime in Clausthal-Zellerfeld (Landkreis Goslar). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Klosterhof 2, 38678 Clausthal-Zellerfeld
Moosholzweg 24, 38678 Clausthal-Zellerfeld
Am Sanickel 20, 38709 Clausthal-Zellerfeld
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hahnenkleer Straße 1-7, 38644 Goslar · 5 km · barrierefrei
Triftstraße 3a, 38644 Goslar · 6 km · barrierefrei
Schurfbergstraße 2, 37539 Bad Grund · 7 km
Bremer Weg 3, 37539 Bad Grund · 7 km
Am Waldschlößchen 4, 38685 Langelsheim · 7 km
Bischofsthal 48, 38685 Langelsheim · 8 km
Bad Grund · 10 km
Osterode am Harz · 11 km · barrierefrei
Osterode am Harz · 11 km
Siebenbürgenweg 1, 37520 Osterode am Harz · 11 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.